Trauung soll nicht hier stattfinden

Sie können sich auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde kirchlich trauen lassen. Dazu benötigen Sie ggf. die Erlaubnis Ihres Ortspfarrers, das sog. Dimissiorale. Diese erteile ich Ihnen selbstverständlich gerne.

Diese Bescheinigung bestätigt nur dem anderen Pfarrer, dass Sie einer evangelischen Kirchengemeinde angehören. Gleichzeitig bitten wir Ihren Traupfarrer darum, dass wir die Vollzugsmeldung Ihrer kirchlichen Trauung bekommen, um sie in unserem Kirchenbuch ordnungsgemäß einzutragen.

Diese Erlaubnis brauchen Sie nicht unbedingt, wenn Sie am Wohnsitz Ihres zukünftigen Ehepartners kirchlich heiraten und er dort Kirchenmitglied ist.